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Aus der Stiftersatzung


Auszug aus der Stiftung, der Vergaberichtlinie und zur Förderung


Der Stifter errichtet hiermit die „Ramthor-Stiftung“ als nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der Verwaltung der Ernst-Abbe-Stiftung mit dem Sitz in Jena.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Ausbildung, insbesondere in der Stadt Apolda und ihrer Umgebung.
Zu Mitgliedern des ersten Stiftungsbeirats bestimmt der Stifter für die in Abschnitt VII Abs. 4 der Satzung festgelegte Amtsdauer:
a) den Bürgermeister der Stadt Apolda – Michael Müller/aktuell Rüdiger Eisenbrand
b) Rüdiger Eisenbrand als Repräsentant der Schulen
c) Den Geschäftsführer der Vereinsbrauer Apolda GmbH Detlef Projahn
d) Rolf Ferdinand Schmalbrock als Vertreter des Treuhänders

Vorstand:
Zu Mitgliedern des ersten Vorstands bestimmt der Stifter
a) Günter Ramthor
b) Regina Ramthor

Die Stiftung führt den Namen „Ramthor-Stiftung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
Die Stiftung verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke in selbstloser Absicht ausschließlich und unmittelbar.
Sie wird nicht unternehmerisch tätig und verfolgt auch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus dazu bestimmten Zuwendungen des Stifters bzw. Dritter.
Zustiftungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, wenn sie dazu bestimmt sind.
Der Vorstand beschließt über die Vergabe der Stiftungsmittel und verwaltet das Stiftungsvermögen. Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen.
Dem vom Stiftungsbeirat gewählten Vorstand sollen ein Vertreter der Wirtschaft und ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe angehören. Er soll aus anerkannten Persönlichkeiten der Region Apolda bestehen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Der Stiftungsbeirat besteht aus vier Personen. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Der Vorstand legt auf den 31. Dezember eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht vor. Der Tätigkeitsbericht soll auch die Anlage der Stiftungsmittel und die Mittelverwendung umfassen.
Der Vorstand sollte mindestens halbjährlich, der Stiftungsbeirat mindestens einmal jährlich zusammentreten und zwar in Apolda…
Die Ernst-Abbe-Stiftung übernimmt die Verwaltung der Stiftungsmittel und die Mittelvergabe sowie den laufenden Geschäftsverkehr mit den zuständigen Behörden und den Stiftungsdestinatären, soweit nicht der Stiftungsvorstand gem. Abschnitt VI. Abs. (1) tätig wird…
Die Treuhänderin verwaltet das Stitungsvermögen getrennt von ihrem Vermögen.
Auszug aus der vollständig benannten Stiftung Nr. M 1279 der Urkundenrolle für 2004

Aus der Vergaberichtlinie der Ramthor-Stiftung
zur Förderung von Bildung und Ausbildung, vollständig von Vorstand und Beirat der Ramthor-Stiftung am 11.08.2005 vorgelegt und bestätigt

Die Vergabe von Stiftungsmitteln liegt im Ermessen der Stiftung; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Stiftung fördert Auszubildende und Studierende, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen.
Die Stiftung bietet diesen Auszubildenden auch Unterstützung im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Praktika an.
Die Stiftung vergibt einmal im Jahr den Förderpreis der Ramthor-Stiftung.
Anträge zur Begabtenförderung müssen spätestens bis zum 31.07. eines jeden Jahres beim Stiftungsvorstand eingegangen sein.

Die Ramthor-Stiftung fördert Bildung und Ausbildung im Wege einer Begabtenförderung.
Die Stiftung fördert Auszubildende, die außergewöhnliche schulische, universitäre Leistungen mit einer offenen, zupackenden und geradlinigen Persönlichkeit – frei von Arroganz und Egoismus – verbinden. Auch sollten sie schon einmal bewiesen haben, dass sie sich außerhalb der allgemeinen Ausbildung für eigene Ideen und Projekte eingesetzt haben.
Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen werden aufgefordert, ihre begabtesten Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Jahrgangs für die Aufnahme in das Begabtenförderprogramm der Stiftung vorzuschlagen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31. Juli eines jeden Jahres einzureichen…
Geeignete Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Die Stiftung entscheidet über die Aufnahme.
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten. Vor Ablauf des Jahres wird von der Stiftung über eine Anschlussförderung entschieden.


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